TAXI Ramczykowski | Haltern am See

 

 

 

 

 

Home Page Image

Clever Tanken >

 

Serviceleistung

1 Großraumfahrzeuge bis zu 8 Fahrgastplätzen
2 Flughafentransfer zu allen Flughäfen
3 Ferien- und Ausflugsfahrten
4 Krankenfahrten sitzend
5 Rollstuhlfahrten
6 Dialyse- und Bestrahlungsfahrten
7 Kurierdienst

Kurierfahrten
Für Firmen und Behörden ist es in der Regel günstiger, Briefe, Unterlagen und Pakete per Kurierdienst zu Versenden.
Hier kommt es auf Pünktlichkeit, Flexibilität und absolute Zuverlässigkeit an.

Lassen Sie sich unverbindlich ein persönliches Angebot von uns erstellen.

Rollstuhlfahrten
Neben sitzenden Krankenfahrten können wir für Sie auch Rollstuhltransporte durchführen. Hierfür wurden mehrere Fahrzeuge mit allen notwendigen und sinnvollen Hilfsmitteln ausgerüstet.
Unser Personal wurde in Schulungen ausgebildet und betreut. So werden Sie sicher und so komfortabel wie möglich zu Ihren Behandlungen wie Dialyse, Bestrahlung, medizinischen Anwendungen, stationären Krankenhausaufenthalten, zu Kuren und auch privaten Zielen gefahren.

Die Tarife für Haltern und den Kreis Recklinghausen.
Die Fahrpreise wurden zum 15.04.2008 durch den Kreis Recklinghausen wie folgt festgelegt: (Auszug aus der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Recklinghausen)

a) In der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr (Tagestarif)
Grundgebühr 2,50 € - Km-Preis 1,50 €
b) In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr (Nachttarif)
Grundgebühr 2,80 € - Km-Preis 1,60 €
c) An Sonn- und Feiertagen gilt der Nachttarif auch Tagsüber

Befreite Fahrten
Die hier genannten Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand.
Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
Insbesondere bietet Sie keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen den Herausgeber.

Seit dem 01.01.2004 gilt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz.
Hierdurch ist die Übernahme der Fahrtkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen zu medizinischen Behandlungen betroffen.

Der wichtigste Unterschied zur alten Regelung der Kostenübernahme ist, dass nun neben der Befreiung von Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils in den meisten Fällen eine Genehmigung der Krankenkasse für die einzelne Fahrt im Voraus zu beantragen ist.

Fahrten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse Fahrtkosten zu stationären Behandlungen (hin und zurück) werden bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von den Krankenkassen übernommen.

Fahrten mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse.
Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen (z. B. ambulante OP und vor- oder nachstationäre Behandlung wenn hierdurch ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder vermieden wird).

Fahrtkosten zur Dialyse, Strahlentherapie und zur Chemotherapie können ebenso bis auf den gesetzlichen Eigenanteil durch die Krankenkassen übernommen werden wie Fahrtkosten bei anderen Grunderkrankungen, z.B. MS-Patienten, Schlaganfall-Patienten, ab Pflegestufe II und bei bestimmten Einträgen in einem evtl. vorhandenen Behindertenausweis.

Bei diesen Fahrten ist neben dem Transportschein eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse zwingend notwendig wenn die Fahrtkosten übernommen werden sollen. Grundsätzlich empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Krankenkasse.

gesetzlicher Eigenanteil
Je Fahrt sind durch den Patienten (auch bei Genehmigung der Krankenkasse) 10% der Beförderungskosten, mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro zu entrichten. Liegen die Fahrtkosten unterhalb der 5 Euro so ist der Fahrpreis zu entrichten. Von diesem Eigenanteil können Sie auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse befreit werden, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze für das laufende Kalenderjahr überschritten haben.

In diesem Fall muss eine Bescheinigung/Befreiung der Krankenkasse vorgelegt werden. Da die Belastungsgrenze bei jedem Patienten anders ausfällt, ist eine Beratung/Berechnung durch ihre Krankenkasse zwingend erforderlich.

Zum Seitenanfang