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Großraumfahrzeuge bis zu 8 Fahrgastplätzen
2 Flughafentransfer zu allen Flughäfen
3 Ferien- und Ausflugsfahrten
4 Krankenfahrten sitzend
5 Rollstuhlfahrten
6 Dialyse- und Bestrahlungsfahrten
7 Kurierdienst
Kurierfahrten
Für Firmen und Behörden ist es in der Regel günstiger, Briefe, Unterlagen
und Pakete per Kurierdienst zu Versenden.
Hier kommt es auf Pünktlichkeit, Flexibilität und absolute Zuverlässigkeit
an.
Lassen Sie sich unverbindlich
ein persönliches Angebot von uns erstellen.
Rollstuhlfahrten
Neben sitzenden Krankenfahrten können wir für Sie auch Rollstuhltransporte
durchführen. Hierfür wurden mehrere Fahrzeuge mit allen notwendigen und
sinnvollen Hilfsmitteln ausgerüstet.
Unser Personal wurde in Schulungen ausgebildet und betreut. So werden Sie
sicher und so komfortabel wie möglich zu Ihren Behandlungen wie Dialyse,
Bestrahlung, medizinischen Anwendungen, stationären
Krankenhausaufenthalten, zu Kuren und auch privaten Zielen gefahren.
Die Tarife für
Haltern und den Kreis Recklinghausen.
Die Fahrpreise wurden zum 15.04.2008 durch den Kreis Recklinghausen wie
folgt festgelegt: (Auszug aus der Rechtsverordnung über die
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit
Taxen (Taxentarif) für den Kreis Recklinghausen)
a) In der Zeit von
6:00 bis 22:00 Uhr (Tagestarif)
Grundgebühr 2,50 € - Km-Preis 1,50 €
b) In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr (Nachttarif)
Grundgebühr 2,80 € - Km-Preis 1,60 €
c) An Sonn- und Feiertagen gilt der Nachttarif auch Tagsüber
Befreite Fahrten
Die hier genannten Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand.
Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
Insbesondere bietet Sie keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen
den Herausgeber.
Seit dem
01.01.2004 gilt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz.
Hierdurch ist die Übernahme der Fahrtkosten durch die gesetzlichen
Krankenkassen zu medizinischen Behandlungen betroffen.
Der wichtigste
Unterschied zur alten Regelung der Kostenübernahme ist, dass nun neben der
Befreiung von Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils in den meisten Fällen
eine Genehmigung der Krankenkasse für die einzelne Fahrt im Voraus zu
beantragen ist.
Fahrten ohne
vorherige Genehmigung der Krankenkasse Fahrtkosten zu stationären
Behandlungen (hin und zurück) werden bei Vorlage einer ärztlichen
Verordnung bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von den Krankenkassen
übernommen.
Fahrten mit
vorheriger Genehmigung der Krankenkasse.
Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten
Voraussetzungen bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von einer gesetzlichen
Krankenkasse übernommen (z. B. ambulante OP und vor- oder nachstationäre
Behandlung wenn hierdurch ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder
vermieden wird).
Fahrtkosten zur
Dialyse, Strahlentherapie und zur Chemotherapie können ebenso bis auf den
gesetzlichen Eigenanteil durch die Krankenkassen übernommen werden wie
Fahrtkosten bei anderen Grunderkrankungen, z.B. MS-Patienten, Schlaganfall-Patienten,
ab Pflegestufe II und bei bestimmten Einträgen in einem evtl. vorhandenen
Behindertenausweis.
Bei diesen Fahrten
ist neben dem Transportschein eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse
zwingend notwendig wenn die Fahrtkosten übernommen werden sollen.
Grundsätzlich empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Krankenkasse.
gesetzlicher
Eigenanteil
Je Fahrt sind durch den Patienten (auch bei Genehmigung der Krankenkasse)
10% der Beförderungskosten, mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro zu entrichten.
Liegen die Fahrtkosten unterhalb der 5 Euro so ist der Fahrpreis zu
entrichten. Von diesem Eigenanteil können Sie auf Antrag bei Ihrer
Krankenkasse befreit werden, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze für das
laufende Kalenderjahr überschritten haben.
In diesem Fall
muss eine Bescheinigung/Befreiung der Krankenkasse vorgelegt werden. Da die
Belastungsgrenze bei jedem Patienten anders ausfällt, ist eine
Beratung/Berechnung durch ihre Krankenkasse zwingend erforderlich.
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